Arbeitsbedingungen

Die Arbeitsbedingungen am Bundesarchiv sind teilweise über den Tarifvertrag TVöD Bund, über Dienstvereinbarungen oder über geltende Arbeitsrechtsnormen und Gesetze geregelt. Wir dokumentieren hier unsere ver.di Position zu Themen, die in den letzten Monaten zu Diskussionen geführt haben. Ihr habt weitere Anregungen? Dann schreibt uns an an: info@verdi-bundesarchiv.de.

 

Dienstvereinbarung Arbeitszeit

Insbesondere die Kappung von angelaufenen Stunden sehen wir problematisch, schließlich muss jede gearbeitete Stunde auch bezahlt werden. Einfach Überstunden am Ende des Jahres zu kappen, kann nicht im Interesse der Beschäftigten sein und ist rechtlich auch fraglich. Diskussionswürdig bleibt, ob in allen Bereichen tatsächlich Ihre Möglichkeiten der Verfügung über Ihre Arbeitszeit gestiegen sind (Arbeitszeitsouveränität). Den Habitus der Dienststelle, hier mit Drohungen (Wiedereinführung der Kernzeit) und Falschinformationen über die ver.di Position zu agieren, halten wir nicht für zielführend.

 

Höhergruppierung nach interner Bewerbung

Beschäftigte, die intern auf eine Stelle mit höherer Eingruppierung wechseln, werden unserer Rechtsauffassung nach tarifwidrig mit einer Zulage nach §14 abgespeist anstatt ab dem ersten Tag die volle korrekte Eingruppierung ausgezahlt zu bekommen.

 

Ungleiche Verteilung von Freien Tagen

Die ungleiche Verteilung von Brauchtumstagen (Rosenmontag) spaltet unserer Ansicht nach die Belegschaft. Die Begründung der Dienststelle, dass Brauchtum unterschiedlich gepflegt wird, halten wir für hanebüchen. Führen wir doch für Berlin einen Brauchtumstag für die Grüne Woche oder die Berlinale ein, schließlich gehören beide zu Berlin wie wir zum Bundesarchiv. Für Eure kreativen Vorschläge sind wir offen.

 

Eingruppierung nach der Ausbildung

Ausgebildete Fachkräfte gehören mindestens in die E5 und nicht in E3 oder E4, schließlich geben wir unsere Ausbildung ja nicht an der Wache ab.